An der Generalversammlung der Meyer Burger Technology AG im Kultur- und Kongresszentrum in Thun waren 1'546'599’432 Namenaktien vertreten, was rund 43% des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals entspricht. Die Aktionäre stimmten allen Anträgen des Verwaltungsrats mit grosser Mehrheit zu. Sie genehmigten Lagebericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2022, ebenso den Vergütungsbericht. Die Generalversammlung genehmigte die Verwendung des Bilanzergebnisses und erteilte den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022.
Alle bisherigen Verwaltungsratsmitglieder wurden in ihrem Amt bestätigt: Es sind dies Franz Richter, Andreas Herzog, Mark Kerekes, Urs Schenker und Katrin Wehr-Seiter. Franz Richter wurde als Verwaltungsratspräsident bestätigt und Andreas Herzog sowie Urs Schenker wurden in den Nominierungs- und Entschädigungsausschuss gewählt. Die Revisionsstelle und der unabhängige Stimmrechtsvertreter wurden für eine weitere Amtsdauer wiedergewählt.
Die Generalversammlung bewilligte die maximale Gesamtsumme der Vergütungen des Verwaltungsrats für die Periode 2023/2024 in der Höhe von maximal CHF 955‘000 sowie die maximale Gesamtsumme der Vergütungen der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2024 von CHF 3‘800‘000.
Um der Gesellschaft Flexibilität bei der Finanzierung ihres strategischen Expansionsplans zu sichern, beantragte der Verwaltungsrat eine Erhöhung des bestehenden bedingten Kapitals für Wandelanleihen von bislang 251'515’120 auf neu 590'000’000 Namenaktien mit Nennwert von je 0.05 (was 16.40% des bestehenden Aktienkapitals entspricht). Die Generalversammlung folgte mit 84.4% der Stimmen dem Antrag des Verwaltungsrats zur Erhöhung des bedingten Kapitals und genehmigte die entsprechende Neufassung von Art. 3c der Statuten.
Die Aktionäre stimmten im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie einer Ergänzung des Gesellschaftszwecks zu, eine „langfristige und nachhaltige Wertschaffung” anzustreben. Darüber hinaus wurden die Anträge der Statutenänderungen zur Erfüllung der Anforderungen des revidierten Aktienrechts sowie Statutenänderungen zur Modernisierung bzw. verschiede Klarstellung darin angenommen.